Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für geführte Motorradreisen der ExElement Community UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an geführten Motorradreisen zwischen dem Reiseveranstalter ExElement Community UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Paul Giesin, Gagernring 64, 65779 Kelkheim (Taunus), Telefon: 0177-4829476, E-Mail: info@exelement-motonet.de (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden (nachfolgend „Kunden“ oder Teilnehmer“).

(2) Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Diese AGB gelten für Motorradreisen, die sowohl privat als auch geschäftlich organisiert werden.

(3) Alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen allgemeinen Vertragsbedingungen und den einzelnen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter bietet geführte Motorradreisen an, die folgende Leistungen umfassen:

a. Tourguide: Der Anbieter stellt einen erfahrenen Tourguide zur Verfügung, der die Gruppe während der gesamten Reise begleitet und die Routen führt.

 

b. Routenplanung: Der Anbieter übernimmt die vollständige Planung der Motorradroute, einschließlich der Auswahl der Straßen, Zwischenstopps und Sehenswürdigkeiten.

 

c. Unterkunft: Die Übernachtungen während der Reise erfolgen in vorab gebuchten Hotels, welche ein Frühstück beinhalten.

 

(2) Folgende Leistungen sind ausdrücklich nicht enthalten und müssen vom Teilnehmer selbst organisiert und finanziert werden:

a. Motorradverleih: Teilnehmer müssen ihre eigenen Motorräder nutzen. Der Anbieter kann bei der Organisation eines Leihmotorrades behilflich sein.

 

b. Reise- und Rückreisekosten: Die Kosten für die An- und Abreise zum Startpunkt der Tour sind nicht enthalten.

 

c. Benzinkosten: Kraftstoffkosten für die Motorräder sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

 

d. Verpflegung: Mittagessen und Abendessen sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

 

e. Snacks und Getränke: Der Anbieter stellt Snacks und Getränke zur Verfügung, kann jedoch aufgrund begrenzten Stauraums auf dem Motorrad keine Garantie für ausreichende Versorgung geben.

 

f. Eintrittstickets: Eintrittsgelder für Sehenswürdigkeiten oder Veranstaltungen sind nicht enthalten, es sei denn, sie sind ausdrücklich in der Reisebeschreibung aufgeführt.

 

g. Schäden und Diebstahl: Beschädigungen am Motorrad, Motorradausrüstung, Motorradkleidung oder Helm sowie Diebstahl sind nicht abgedeckt.

 

h. Gelände: Schäden durch den Einsatz des Motorrades im Gelände (abseits asphaltierter Straßen) sind nicht abgedeckt.

 

i. Medizinische Versorgung: Krankentransporte, Krankenhausaufenthalte sowie jegliche Form der medizinischen Versorgung sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

 

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Leistungsbeschreibung jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern. Änderungen werden dem Teilnehmer rechtzeitig vor Reisebeginn mitgeteilt.

(4) Der Anbieter ist bemüht, die Reise wie beschrieben durchzuführen. Sollte eine Änderung der Route oder der Unterkünfte erforderlich sein, wird der Anbieter den Teilnehmer so früh wie möglich darüber informieren und für gleichwertige Alternativen sorgen.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellungen der Reisen auf der Webseite des Anbieters sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme der Buchungsanfrage des Kunden durch den Anbieter. Die Buchungsanfrage des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Anbieter kann dieses Angebot durch ausdrückliche Bestätigung der Buchung annehmen.

(3) Buchungsanfragen können über die Webseite des Anbieters, per E-Mail, Telefon, WhatsApp, oder persönlich gestellt werden.

(4) Die Annahme der Buchung erfolgt durch den Anbieter nach Erhalt der Anzahlung und nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen. Der Anbieter wird die Buchung des Kunden prüfen und sicherstellen, dass der Kunde die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Sobald der Anbieter die Anzahlung des Kunden erhalten und die Teilnahmevoraussetzungen geprüft hat, wird die Buchung angenommen und der Vertrag kommt zustande. Der Anbieter wird den Kunden über die Annahme der Buchung und den Vertragsschluss informieren.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern. Die Details des Reisepreises ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Der Kunde hat eine Anzahlung spätestens 90 Tage vor Beginn der Reise zu leisten. Der vollständige Betrag bzw. Restbetrag muss spätestens 60 Tage vor Beginn der Reise gezahlt werden. Die Anzahlung beträgt 30% des Gesamtpreises der Reise und dient zur Sicherstellung der Buchung und Deckung der anfallenden Kosten für Reservierungen und organisatorische Maßnahmen. Der Restbetrag entspricht dem verbleibenden Teil des Gesamtpreises.

(3) Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der vollständige Betrag innerhalb von 48 Stunden nach Buchung zu zahlen. In diesem Fall ist die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages notwendig, um die kurzfristige Buchung zu sichern und die Teilnahme an der Reise zu gewährleisten.

(4) Zahlungsmöglichkeiten sind Überweisung sowie ggf. weitere vom Anbieter akzeptierte Zahlungsmethoden. Die konkreten Zahlungsmethoden werden dem Kunden im Buchungsprozess angezeigt.

(5) Sollte der Kunde den Restbetrag nicht bis spätestens 60 Tage vor Reisebeginn zahlen, erhält er eine Mahnung mit einer Nachfrist von 7 Tagen. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen und den Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Die Anzahlung verfällt in diesem Fall als pauschalierter Schadenersatz. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten die Stornobedingungen nach diesen AGB.

(6) Alle Zahlungen erfolgen in Euro. Eventuelle Bankgebühren oder Wechselkursdifferenzen gehen zu Lasten des Kunden. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für zusätzliche Kosten, die durch internationale Überweisungen oder Währungsumrechnungen entstehen. Der Kunde sollte sicherstellen, dass der vollständige Betrag ohne Abzüge beim Anbieter eingeht.

(7) Der Anbieter stellt dem Kunden nach Zahlungseingang eine Zahlungsbestätigung sowie eine Rechnung aus. Diese Dokumente dienen als Nachweis der geleisteten Zahlungen und enthalten alle relevanten Informationen zu den Buchungs- und Zahlungsbedingungen.

 

§ 5 Stornierung und Umbuchung

(1) Der Kunde kann die gebuchte Reise stornieren oder umbuchen. Maßgeblich sind die jeweiligen Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart wurden.

(2) Stornierungen oder Umbuchungen müssen schriftlich per E-Mail oder postalisch an den Anbeter übermittelt werden. Die Stornierung oder Umbuchung wird erst wirksam, wenn der Anbieter sie schriftlich bestätigt.

(3) Bei Stornierungen oder Umbuchungen können Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren anfallen, die abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung oder Umbuchung sowie ggf. den Bestimmungen der jeweiligen Leistungsträger (bspw. Hotel) sind.

(4) Bei Stornierungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

a. Bei einer Stornierung bis 90 Tage vor Reisebeginn werden 80 % der Anzahlung und 100 % des Restbetrages zurückerstattet.

 

b. Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor Reisebeginn werden 25% der Anzahlung und 100% des Restbetrages erstattet.

 

c. Bei einer Stornierung bis zu 45 Tage vor Reisebeginn werden 50% des Restbetrages erstattet. Die bereits geleistete Anzahl wird nicht zurückerstattet.

 

d. Bei einer Stornierung bis zu 30 Tage vor Reisebeginn sind die Anzahlung sowie der Restbetrag vollständig zu bezahlen und werden nicht zurückerstattet.

 

(5) Bei Umbuchungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

a. Umbuchungen, die bis zu 30 Tage vor der ursprünglich gebuchten Reise vorgenommen werden, führen zu einer 100%igen Anrechnung der Anzahlung und des Restbetrages auf die neue Reise. Der Kunde kann die Reise ohne zusätzliche Kosten auf einen anderen Termin oder eine andere Reise des Anbieters umbuchen. Der neue Reisetermin muss innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglich geplanten Reisetermin liegen.

 

b. Umbuchungen, die bis zu 21 Tage vor der ursprünglich gebuchten Reise vorgenommen werden, führen ebenfalls zu einer 100%igen Anrechnung der Anzahlung und des Restbetrages auf die neue Reise, jedoch fällt eine Umbuchungsgebühr von 10% des Preises der ursprünglich gebuchten Reise oder mindestens 200 Euro an. Diese Gebühr deckt die zusätzlichen Verwaltungskosten, die dem Anbieter durch die kurzfristige Umbuchung entstehen. Der neue Reisetermin muss innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglich geplanten Reisetermin liegen.

 

c. Differenzbeträge werden erstattet, wenn die neue Reise günstiger ist als die ursprünglich gebuchte Reise, abzüglich der Umbuchungsgebühr. Sollte der Preis der neuen Reise niedriger sein als der Preis der ursprünglich gebuchten Reise, erhält der Kunde die Differenz zurückerstattet, nachdem die Umbuchungsgebühr abgezogen wurde. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 21 Tagen nach Bestätigung der Umbuchung durch den Anbieter. Im Falle einer teureren neuen Reise muss der Kunde den Differenzbetrag innerhalb der vom Anbieter festgelegten Frist zahlen.

 

(6) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Umbuchung, wenn die Umbuchung weniger als 21 Tage vor dem ursprünglich gebuchten Reisetermin beantragt wird. In diesem Fall gelten die oben dargestellten Stornobedingungen. Der Anbieter kann jedoch nach eigenem Ermessen Ausnahmen zulassen, sofern dies organisatorisch möglich ist.

 

(7) Umbuchungen sind nur innerhalb des Angebotsportfolios des Anbieters möglich. Der Kunde kann keine Umbuchung auf Reisen oder Dienstleistungen vornehmen, die nicht vom Anbieter angeboten werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bestimmte Reisen oder Termine von der Möglichkeit der Umbuchung auszuschließen, insbesondere bei Sonderaktionen oder stark nachgefragten Terminen.

(8) Umbuchungen sind nur einmalig kostenfrei gemäß den oben genannten Bedingungen möglich. Weitere Umbuchungen werden als Stornierung und Neubuchung behandelt und unterliegen den entsprechenden Stornierungs- und Neubuchungsbedingungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, für jede weitere Umbuchung zusätzliche Gebühren zu erheben.

(9) Der Kunde wird gebeten, Umbuchungsanfragen so früh wie möglich zu stellen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Der Anbieter wird sich bemühen, Umbuchungsanfragen zeitnah zu bearbeiten und den Kunden über die Annahme oder Ablehnung der Umbuchung zu informieren. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten, die durch späte Umbuchungsanfragen entstehen.

(10) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Umbuchungen abzulehnen, wenn die gewünschte neue Reise oder der neue Termin ausgebucht ist oder aus anderen Gründen nicht verfügbar ist. In diesem Fall wird der Kunde aufgefordert, einen alternativen Termin oder eine andere Reise innerhalb des Angebotsportfolios des Anbieters auszuwählen. Sollte keine geeignete Alternative gefunden werden, gelten die Stornobedingungen.

(11) Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dies durch besondere Umstände erforderlich ist, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle einer Krankheit, die die Durchführung der Reise unmöglich macht.

 

§ 6 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Voraussetzungen für die Teilnahme:

a. Gültiger Führerschein für das Motorrad: Der Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse A oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein, die zum Führen des Motorrads im jeweiligen Reiseland berechtigt. Der Führerschein ist auf Verlangen des Anbieters vorzuzeigen.

 

b. Einwandfreier technischer Zustand des Motorrades (inkl. TÜV): Das Motorrad des Teilnehmers muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und den gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes entsprechen. Eine gültige TÜV-Plakette oder ein entsprechender Nachweis über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs muss vorliegen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Motorrad vor Reisebeginn zu überprüfen.

 

c. Vollständige Schutzausrüstung: Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Reise eine vollständige Schutzausrüstung zu tragen. Diese umfasst mindestens einen zugelassenen Motorradhelm, Motorradjacke und -hose mit Protektoren, Motorradhandschuhe, Motorradstiefel und gegebenenfalls zusätzliche Schutzkleidung wie Rückenprotektoren.

Im Gelände wird dringend empfohlen, Endurostiefel zu tragen. Diese bieten einen erhöhten Schutz für die Füße und Beine und sind speziell für die Anforderungen und Risiken bei Geländefahrten konzipiert. Die Verwendung von Endurostiefeln kann das Verletzungsrisiko erheblich reduzieren und trägt zur Sicherheit des Teilnehmers bei.

 

d. Gesundheitszustand, der den Anforderungen der Reise entspricht: Der Teilnehmer muss sich in einem gesundheitlichen Zustand befinden, der die Teilnahme an der Reise ermöglicht. Dies umfasst sowohl die körperliche als auch die geistige Fitness. Der Anbieter empfiehlt, vor Reiseantritt eine ärztliche Untersuchung durchzuführen, um die Reise- und Fahrtauglichkeit sicherzustellen.

 

e. Kranken- und Motorradversicherung, die das Reiseland abdeckt: Der Teilnehmer muss über eine Krankenversicherung verfügen, die im Reiseland gültig ist und die Kosten für medizinische Behandlungen abdeckt. Zudem muss eine Motorradversicherung vorhanden sein, die Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherungen einschließt und im jeweiligen Reiseland gültig ist. Der Nachweis über beide Versicherungen ist auf Verlangen des Anbieters vorzulegen.

 

f. Trinkrucksack, Erste-Hilfe-Set und Pannenset werden empfohlen: Der Teilnehmer wird empfohlen, einen Trinkrucksack zur ausreichenden Flüssigkeitszufuhr, ein Erste-Hilfe-Set für Notfälle und ein Pannenset für kleinere Reparaturen am Motorrad mitzuführen. Diese Ausrüstungsgegenstände erhöhen die Sicherheit und das Wohlbefinden während der Reise.

 

g. Sonnencreme und ausreichender UV-Schutz: Der Teilnehmer sollte sich vor den Auswirkungen der Sonneneinstrahlung schützen, insbesondere in sonnenintensiven Regionen. Es wird empfohlen, Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor sowie geeignete Kleidung und Accessoires (z.B. Sonnenbrille, Kopfbedeckung) zu verwenden.

 

h. Für Geländefahrten: Mindestens zwei Enduro-Trainings oder langjährige Fahrerfahrung im Gelände: Teilnehmer, die an Geländefahrten teilnehmen möchten, müssen mindestens zwei Enduro-Trainings nachweisen können oder über langjährige Fahrerfahrung im Gelände verfügen. Dies dient der Sicherheit aller Teilnehmer und der erfolgreichen Bewältigung der Herausforderungen im Gelände.

 

i. Überprüfung des Impfstatus je nach Reiseland: Der Teilnehmer sollte seinen Impfstatus überprüfen und gegebenenfalls auffrischen lassen, um den Anforderungen des Reiselandes zu entsprechen. Dies kann Impfungen gegen Hepatitis, Tetanus, Tollwut oder andere landesspezifische Krankheiten umfassen. Der Anbieter empfiehlt, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die notwendigen Impfungen zu informieren und diese durchzuführen.

 

(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Reise auszuschließen, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für etwaige Kosten oder Schäden, die durch die Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen entstehen.

(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle erforderlichen Nachweise und Dokumente vor Reiseantritt bereitzuhalten und dem Anbieter auf Verlangen vorzulegen. Dies umfasst insbesondere den Führerschein, die Versicherungsnachweise, medizinische Atteste und Impfbescheinigungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Echtheit und Gültigkeit der vorgelegten Dokumente zu überprüfen.

(4) Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung zur Reise, dass er die Teilnahmevoraussetzungen gelesen und verstanden hat und diese erfüllt. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der vom Teilnehmer gemachten Angaben. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Nachteile, die dem Anbieter oder Dritten durch falsche oder unvollständige Angaben entstehen.

 

§ 7 Anweisungen und Ausschluss

(1) Den Anweisungen des Anbieters ist Folge zu leisten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Anbieters, seiner Vertreter und der Reiseleiter während der gesamten Reise uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies umfasst insbesondere sicherheitsrelevante Anweisungen, organisatorische Weisungen sowie Hinweise zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer gesetzlicher Bestimmungen im Reiseland. Die Anweisungen dienen der Sicherheit und dem reibungslosen Ablauf der Reise und sind daher unbedingt zu befolgen.

(2) Ein Nichtbefolgen kann zum Ausschluss von der Reise führen. Sollte der Teilnehmer den Anweisungen des Anbieters, seiner Vertreter oder der Reiseleiter nicht Folge leisten, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Teilnehmer nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Warnung von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn das Verhalten des Teilnehmers die Sicherheit der Gruppe gefährdet, den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise stört oder gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes verstößt.

(3) Im Falle eines Ausschlusses von der Reise aufgrund des Nichtbefolgens der Anweisungen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmekosten. Ebenso übernimmt der Anbieter keine Kosten für die Rückreise des Teilnehmers. Alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Aufwendungen trägt der Teilnehmer selbst. Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Teilnehmer durch den Ausschluss entstehen.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, in schwerwiegenden Fällen rechtliche Schritte gegen den Teilnehmer einzuleiten, wenn dessen Verhalten zu Schäden an Personen, Eigentum oder dem Ansehen des Anbieters führt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle durch sein Verhalten verursachten Schäden und Kosten zu ersetzen.

(5) Der Anbieter informiert den Teilnehmer vor Beginn der Reise über die wichtigsten Verhaltensregeln und Anweisungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung zur Reise damit einverstanden, diese Regeln und Anweisungen zu befolgen und erkennt die möglichen Konsequenzen bei Nichtbefolgung an. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Regeln und Anweisungen während der Reise anzupassen und den Teilnehmer entsprechend zu informieren.

(6) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor Reisebeginn über die gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes zu informieren und diese während der gesamten Reise zu beachten. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verstöße des Teilnehmers gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes. Der Teilnehmer haftet für alle daraus resultierenden Konsequenzen und Schäden.

 

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter ist nicht haftbar für Angaben in Prospekten von Leistungsträgern (z.B. Hotels), die nicht vom Anbieter erstellt wurden. Darüber hinaus haftet der Anbieter nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, die aufgrund von Umständen entstehen, die weder vom Anbieter noch von den Leistungsträgern (Hotels usw.) zu vertreten sind, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streiks, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen usw.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Insolvenz anderer Leistungsträger entstehen.

(6) Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Teilnehmers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 9 Wetterbedingungen

Reisen werden auch bei schlechtem Wetter (Regen) durchgeführt. Bei extremen Wetterbedingungen, die die Durchführung der Reise unmöglich machen, erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.

 

§ 10 Mindestteilnehmerzahl

(1) Für die Durchführung der Reisen ist eine Mindesteilnehmeranzahl erforderlich. Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Reise abzusagen, wenn diese Mindesteilnehmeranzahl nicht erreicht wird. Die konkrete Mindesteilnehmeranzahl wird dem Teilnehmer im Rahmen der Buchungsbestätigung oder in den spezifischen Reisebeschreibungen mitgeteilt.

(2) Sollte die Mindesteilnehmeranzahl bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Beginn der Reise nicht erreicht werden, informiert der Anbieter die bereits angemeldeten Teilnehmer unverzüglich über die Absage der Reise. Die Information erfolgt schriftlich oder per E-Mail an die vom Teilnehmer bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten.

(3) Im Falle einer Absage der Reise aufgrund des Nichterreichens der Mindesteilnehmeranzahl erstattet der Anbieter den Teilnehmern die bereits gezahlten Teilnahmekosten vollständig zurück. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Absage der Reise auf das vom Teilnehmer bei der Buchung angegebene Konto. Weitere Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen, sind ausgeschlossen.

(4) Der Anbieter bemüht sich, den Teilnehmern im Falle einer Absage der Reise aufgrund des Nichterreichens der Mindesteilnehmeranzahl alternative Reisen oder Termine anzubieten. Der Teilnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, diese Alternativangebote anzunehmen. Entscheidet sich der Teilnehmer für ein Alternativangebot, erfolgt eine entsprechende Umbuchung ohne zusätzliche Kosten für den Teilnehmer. Sollte der Preis der Alternativreise höher sein als die ursprünglich gebuchte Tour, trägt der Teilnehmer die Differenz. Sollte der Preis der Alternativreise niedriger sein, erstattet der Anbieter die Differenz.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Teilnehmer aufgrund der Absage der Reise durch das Nichterreichen der Mindesteilnehmeranzahl entstehen. Dies umfasst auch, aber nicht ausschließlich, Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung oder entgangenen Urlaubsgenuss. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er sich gegen solche Risiken durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder einer Versicherung für Reiseabbruch absichern kann.

(6) Anbieter empfiehlt den Teilnehmern, ihre Buchung frühzeitig vorzunehmen, um das Erreichen der Mindesteilnehmeranzahl sicherzustellen. Der Anbieter übernimmt keine Garantie, dass die Reise bei kurzfristigen Buchungen noch verfügbar ist oder die Mindesteilnehmeranzahl erreicht wird.

(7) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Mindesteilnehmeranzahl für zukünftige Reisen zu ändern. Solche Änderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig vor der Buchung bekannt gegeben und haben keinen Einfluss auf bereits bestätigte Buchungen.

(8) Der Anbieter behält sich das Recht vor, im Falle des Nichterreichens der Mindesteilnehmeranzahl die Reise dennoch durchzuführen, wenn dies organisatorisch möglich ist und die Qualität der Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. In diesem Fall informiert der Anbieter die Teilnehmer über die Entscheidung und die Reise findet wie geplant statt.

 

§ 11 Bußgelder

Der Anbieter haftet nicht für Bußgelder der Teilnehmer (z.B. für Blitzer, falsches Parken etc.).

 

§ 12 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter während der Reise Foto- und Videoaufnahmen von den Teilnehmern, deren Motorrädern und den Aktivitäten erstellt. Der Anbieter behält alle Rechte an diesem Material, einschließlich der Urheberrechte. Die Aufnahmen können sowohl Personen als auch Motorräder, einschließlich der sichtbaren Nummernschilder, umfassen. Eine nachträgliche Unkenntlichmachung von Personen oder Nummernschildern wird nicht vorgenommen.

(2) Der Teilnehmer willigt ein, dass der Anbieter das erstellte Foto- und Videomaterial uneingeschränkt und zeitlich unbegrenzt für die Veröffentlichung und Verbreitung auf verschiedenen Social Media Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagram sowie auf der Website verwenden darf. Dies schließt die Nutzung zu Werbe- und Marketingzwecken, zur Dokumentation der Reisen sowie zur allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit ein.

(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das erstellte Material vor der Veröffentlichung mit den Teilnehmern abzustimmen. Der Anbieter entscheidet eigenständig über die Auswahl, Bearbeitung und Veröffentlichung der Aufnahmen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme oder Mitbestimmung hinsichtlich des veröffentlichten Materials.

(4) Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Vergütungsansprüche oder andere Ansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung des Foto- und Videomaterials durch den Anbieter. Dies umfasst auch die Verwertung der Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken. Der Teilnehmer erkennt an, dass ihm aus der Nutzung des Materials durch den Anbieter keinerlei finanzielle Ansprüche oder andere Rechte zustehen.

(5) Der Anbieter verpflichtet sich, die Aufnahmen im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verwenden. Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen sowie gegebenenfalls die Löschung oder Korrektur der Aufnahmen zu beantragen, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.

(6) Sollte der Teilnehmer nicht mit der Erstellung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen einverstanden sein, hat er dies dem Anbieter vor Reisebeginn schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird der Anbieter angemessene Maßnahmen ergreifen, um die betroffene Person nicht in den Aufnahmen zu berücksichtigen. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, die Teilnahme des Teilnehmers an der Tour Reise verweigern, wenn eine vollständige Berücksichtigung des Wunsches nicht gewährleistet werden kann.

(7) Der Anbieter haftet nicht für die Verwendung des Foto- und Videomaterials durch Dritte, insbesondere nicht für die Nutzung und Verbreitung durch andere Teilnehmer oder externe Personen, die Zugang zu den veröffentlichten Aufnahmen haben. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass das veröffentlichte Material potenziell durch Dritte weiterverbreitet oder anderweitig genutzt werden kann, ohne dass der Anbieter darauf Einfluss hat.

 

§ 13 Datenschutzbestimmungen

(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter folgendem Link: Datenschutzerklärung

 

§ 14 Widerrufsrecht

(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweist der Anbieter bezüglich des Widerrufsrechts verweisen auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter https://exelement-motonet.de/widerrufsbelehrung-fuer-gefuehrte-motorradtouren/
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

§ 15 Europäische Streitbeilegung
(1) Der Anbieter weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Kunden unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2) Der Anbieter ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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